Brutto-Netto-Rechner
Was vom Bruttolohn nach Sozialversicherung und Steuern übrig bleibt — jeder Posten einzeln, mit Satz und Bemessungsgrundlage.
Gerechnet nach dem Stand 2026. Grundfreibetrag 12.348 €, Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 €, Renten- und Arbeitslosenversicherung 101.400 €. Werte zuletzt am 22. Oktober 2026 an der Quelle nachgesehen.
Hinweis zu diesem Rechner
Dieses Ergebnis ist ein Orientierungswert und keine Beratung. Es ersetzt weder eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung noch ein Angebot oder eine Auskunft von Ihrem Finanzamt, Ihrem Steuerberater und Ihrer Lohnabrechnung.
Das Ergebnis beruht ausschließlich auf den Werten, die Sie eingegeben haben. Andere Annahmen führen zu anderen Ergebnissen — auch kleine Abweichungen wirken sich über lange Zeiträume erheblich aus. Der Rechner bildet ein vereinfachtes Modell ab: Gerechnet wird die Einkommensteuer auf das Jahr nach § 32a EStG, nicht die monatliche Lohnsteuer nach Steuerklasse. Die Steuersätze, Freibeträge, Beitragssätze und Bemessungsgrenzen haben den oben genannten Stand und werden jährlich neu festgesetzt. Beim Vorsorgeaufwand sind Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt (die Krankenversicherung um vier Prozent für das Krankengeld gekürzt); nicht berücksichtigt sind Arbeitslosenversicherung, Riester- und Rürup-Verträge, private Zusatzversicherungen und der Höchstbetrag der Altersvorsorge. Ebenfalls nicht enthalten sind Kinderfreibeträge und Kindergeld, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile, Einmalzahlungen mit eigener Besteuerung, betriebliche Altersversorgung, weitere Einkünfte, Verlustvorträge und der Fall der privaten Krankenversicherung. Wer mehrere Einkunftsarten hat, rechnet mit diesem Rechner nicht seine Steuer aus, sondern einen Anhaltspunkt.
Wir erstellen die Rechner mit Sorgfalt und prüfen die Formeln automatisiert, können für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse aber keine Gewähr übernehmen. Rechen-, Rundungs- und Übertragungsfehler sowie Abweichungen durch geänderte Rechtsgrundlagen, Konditionen oder Marktverhältnisse sind nicht ausgeschlossen. Eine Haftung für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage dieser Ergebnisse treffen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Verbindlich ist allein die Auskunft von Ihrem Finanzamt, Ihrem Steuerberater und Ihrer Lohnabrechnung. Prüfen Sie Ergebnisse, auf die Sie sich stützen wollen, dort nach.