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Immobilienrechner

Was ein Immobilienkauf über den Kaufpreis hinaus kostet — Grunderwerbsteuer nach Bundesland, Notar und Grundbuch, Maklerprovision — und wie viel davon nach Ihrem Eigenkapital zu finanzieren bleibt. Zins und Tilgung ergänzen die monatliche Rate.

Hinweis zu diesem Rechner

Dieses Ergebnis ist ein Orientierungswert und keine Beratung. Es ersetzt weder eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung noch ein Angebot oder eine Auskunft von Ihrem Notar, Ihrem Finanzamt und Ihrer Bank.

Das Ergebnis beruht ausschließlich auf den Werten, die Sie eingegeben haben. Andere Annahmen führen zu anderen Ergebnissen — auch kleine Abweichungen wirken sich über lange Zeiträume erheblich aus. Der Rechner bildet ein vereinfachtes Modell ab: Die Grunderwerbsteuersätze der Länder haben den Stand Oktober 2026; sie werden durch Landesgesetz geändert und können seither abweichen — maßgeblich ist der Bescheid Ihres Finanzamts. Notar- und Grundbuchkosten folgen einer Gebührentabelle (GNotKG), die sich am Geschäftswert orientiert und in Stufen springt; der Rechner setzt dafür einen Prozentsatz an und trifft damit nur die Größenordnung. Nicht enthalten sind unter anderem Kosten für Gutachten, Renovierung, Umzug, eine Löschung von Altlasten im Grundbuch sowie laufende Kosten wie Grundsteuer, Hausgeld und Instandhaltung. Die Rate rechnet mit gleichbleibendem Sollzins ohne Gebühren oder Bereitstellungszinsen; ein Angebot Ihrer Bank weist zusätzlich einen effektiven Jahreszins aus, der darüber liegt.

Wir erstellen die Rechner mit Sorgfalt und prüfen die Formeln automatisiert, können für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse aber keine Gewähr übernehmen. Rechen-, Rundungs- und Übertragungsfehler sowie Abweichungen durch geänderte Rechtsgrundlagen, Konditionen oder Marktverhältnisse sind nicht ausgeschlossen. Eine Haftung für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage dieser Ergebnisse treffen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Verbindlich ist allein die Auskunft von Ihrem Notar, Ihrem Finanzamt und Ihrer Bank. Prüfen Sie Ergebnisse, auf die Sie sich stützen wollen, dort nach.