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Redaktionsstatut

Woran sich LePost bei jedem Beitrag hält — und woran Sie uns messen können.

Stand:

Wer verantwortet

Für den redaktionellen Inhalt ist nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag eine namentlich benannte Person verantwortlich. Name und Anschrift stehen im Impressum. Diese Verantwortung lässt sich nicht an ein System abgeben, und sie wird es auch nicht.

Sechs Grundsätze

Diese sechs Sätze stehen nicht nur hier. Sie sind im Regelwerk hinterlegt, das jeden Entwurf vor der Veröffentlichung prüft.

  • Fakten vor Geschwindigkeit. Ein Beitrag erscheint, wenn er belegt ist — nicht, wenn er fertig ist.
  • Mehrere seriöse Quellen. Was nur ein Haus berichtet, ist eine Meldung dieses Hauses und keine eigene.
  • Keine Spekulation als Tatsache. Was jemand vermutet, wird als Vermutung ausgewiesen.
  • Unsicherheit wird gekennzeichnet. Widersprechen sich zwei Quellen, steht der Widerspruch im Text — nicht die bequemere Zahl.
  • Kein Clickbait. Die Überschrift darf nicht mehr versprechen, als der Text hält.
  • Fehler werden offen korrigiert. Wie, steht in der Korrekturrichtlinie.

Quellen

Unter jedem Beitrag steht, auf wie viele unabhängige Quellen er sich stützt. Reichen die Belege nicht, wird der Beitrag nicht automatisch veröffentlicht — unabhängig davon, wie gut er sonst bewertet ist.

Zwei Belege derselben Urheberschaft gelten als ein Beleg. Eine Pressemitteilung und der Bericht darüber sind dieselbe Quelle.

Ausgewogenheit bei strittigen Themen

  • Beide Seiten kommen vor, oder keine. Ein belegter Satz für die eine Seite verlangt einen belegten Satz für die andere.
  • Kein wertendes Beiwort am Namen einer Partei, einer Regierung oder einer Organisation.
  • Quellen beider Seiten werden gleich eingestuft. Die Herkunft einer Quelle entscheidet nicht über ihr Gewicht.

Prüfung vor der Veröffentlichung

Jeder Entwurf durchläuft eine Prüfung auf Belege, Tatsachenbehauptungen, Dubletten und rechtliche Risiken. Befunde haben drei Stufen: Hinweis, Warnung, Sperre.

Ein sperrender Befund verhindert die automatische Veröffentlichung immer. Er verhindert nicht, dass ein Mensch den Beitrag nach Prüfung freigibt — dann sieht dieser Mensch den Befund und entscheidet darüber.

Werbung und Inhalt

Werbung ist als solche gekennzeichnet und wird in der Darstellung nie unterdrückt. Werbliche Inhalte haben keinen Einfluss darauf, worüber berichtet wird.