Heizkosten im Winter 2026/27: Was sich jetzt prüfen lässt
Viele Versorger kündigen Erhöhungen zum Jahreswechsel an. Im Großhandel kostet Gas das Dreifache von Ende Februar. Was Haushalte jetzt prüfen können, und welche Zahlen dabei auseinandergehen.

Dieser Winter beginnt mit einer unangenehmen Zahl. Eine Megawattstunde Gas kostete Ende Oktober im Großhandel 96,08 Euro.
Das ist ungefähr das Dreifache von Ende Februar. Bei den Haushalten ist davon bisher nur ein Teil angekommen.
Versorger kaufen Gas in Tranchen ein, oft Monate im Voraus. Sie reichen Preissprünge deshalb mit Verzögerung weiter.
Genau diese Verzögerung läuft jetzt ab. Viele Anbieter haben Erhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt.
Was Gas und Strom derzeit kosten
Für Neukunden lag der Gaspreis im Jahresdurchschnitt bei 12,23 Cent je Kilowattstunde. Das gilt für das Einfamilienhaus.
Im Mehrfamilienhaus waren es 11,67 Cent. Anfang November sahen die Angebote anders aus.
Neukunden zahlten 12,60 Cent, Bestandskunden im Schnitt 11,80 Cent. In der Grundversorgung waren es 13,60 Cent.
Beim Strom liegt der Durchschnitt in diesem Jahr bei etwa 40 Cent je Kilowattstunde. Ihr eigener Preis hängt von Tarif, Region und Netzgebiet ab.
Für 2027 stehen zwei Posten schon fest. Die Netzentgelte steigen im Schnitt um 1,9 Prozent.
Die Stromsteuer bleibt bei 2,05 Cent je Kilowattstunde. Eine Senkung ist angekündigt, beschlossen ist sie nicht.
Die Prognosen gehen auseinander
Zum Jahreswechsel werden Erhöhungen von 10 bis 20 Prozent erwartet. Für ein Einfamilienhaus wären das bis zu 500 Euro im Jahr.
Diese Zahl ist eine Schätzung von Vergleichsportalen. Eine Ankündigung der Versorger ist sie nicht.
Der Heizspiegel von co2online kommt zu einem anderen Ergebnis. Er erwartet für dieses Jahr 4 bis 5 Prozent niedrigere Gasheizkosten.
Der Grund ist der Zeitraum. In dieser Abrechnung stecken noch die billigen Monate Januar und Februar.
Die Erhöhungen zum Jahreswechsel stecken dagegen nicht darin. Beide Zahlen sind also richtig.
Sie beantworten verschiedene Fragen. Für die Abrechnung im Frühjahr zählt der Jahresschnitt, für den Abschlag ab Januar der neue Preis.
Was sich jetzt prüfen lässt
Der erste Blick gilt der Preisankündigung Ihres Versorgers. Sie muss schriftlich kommen und rechtzeitig vor dem Stichtag.
Mit ihr beginnt ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt auch in laufenden Verträgen.
Der zweite Blick gilt dem Abschlag. Steigt der Preis um 15 Prozent und bleibt der Abschlag gleich, wächst die Nachzahlung.
Eine Anpassung nach oben verteilt denselben Betrag auf zwölf Monate. Das tut weniger weh als eine Rechnung im Mai.
Der dritte Blick gilt dem Zählerstand. Lesen Sie ihn zum Jahreswechsel selbst ab und melden Sie ihn.
Sonst schätzt der Versorger den Verbrauch. Dabei rutschen teure Monate leicht in die falsche Periode.
Grundversorgung: teuer, aber nicht immer falsch
Die Grundversorgung ist mit 13,60 Cent der teuerste Tarif in der Übersicht. Sie hat zwei Vorteile.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Und es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Belieferung.
Wer wechselt, achtet auf die Laufzeit. Ein Festpreis über 24 Monate wirkt in diesem Jahr günstig.
Der Terminmarkt handelt für 2027 aber schon 55 bis 70 Euro je Megawattstunde. Heute sind es 96 Euro.
Wann sich ein Wechsel rechnet
Ein Wechsel lohnt sich, wenn der Arbeitspreis über die ganze Laufzeit niedriger ist. Ein Bonus für Neukunden verschiebt die Rechnung nur um ein Jahr.
Rechnen Sie mit dem eigenen Verbrauch. Der Musterhaushalt der Vergleichsportale ist selten Ihrer.
Zwischen 12 000 und 20 000 Kilowattstunden im Jahr liegt ein Unterschied. Er entscheidet, ob der Grundpreis oder der Arbeitspreis wichtiger ist.
Für Mieter gilt ein anderer Zeitplan
Wer zur Miete wohnt, hat meist keinen eigenen Gasvertrag. Für ihn zählt die Betriebskostenabrechnung.
Die Erhöhung vom Januar steht dort erst ein Jahr später. Vermieter dürfen die Vorauszahlung nach einer Abrechnung anpassen.
Vor einer Abrechnung dürfen sie es nicht. Einwände gegen eine Abrechnung müssen binnen zwölf Monaten nach Zugang kommen.
Danach bleibt sie stehen. Wer die Abschläge nicht aufbringen kann, spricht besser früh mit dem Versorger.
Eine Ratenzahlung ist vor der Mahnung leichter zu bekommen. Nach der Androhung einer Sperre wird es schwer.
Was die Heizung selbst ausmacht
Ein Einfamilienhaus mit 20 000 Kilowattstunden Wärmebedarf kostet mit Gas rund 2770 Euro im Jahr. Mit einer Wärmepumpe sind es 1600 bis 2500 Euro.
Diese Spanne ist kein Rechenfehler. Sie ist der Unterschied zwischen einem gedämmten Neubau und einem Altbau mit alten Heizkörpern.
Wer umrüstet, entscheidet deshalb nicht über die Heizung allein. Dämmung und Vorlauftemperatur gehören dazu.
Kurzfristig helfen kleinere Schritte. Thermostate entlüften, die Vorlauftemperatur absenken, die Heizkurve prüfen.
Zwei Grad weniger Vorlauf sparen im Altbau mehr als jeder Tarifwechsel. Und sie kosten nichts.
Legen Sie die Abrechnung des Vorjahres bereit. Ohne den eigenen Verbrauch lässt sich kein Angebot vergleichen.
Quellen(5)
- Bundesverband der Energie- und WasserwirtschaftBDEW-Gaspreisanalyse · Amtliche Stelle
- vergleich.deGaspreise 2026: aktuelle Preise, Trends und Prognosen · Eigene Recherche
- nord24Gaspreis-Prognose Winter 2026/27 · Eigene Recherche
- cleanthinking.deHeizkosten-Vergleich 2026/27: Gas, Öl, Wärmepumpe · Eigene Recherche
- agrarheuteStrom und Gas 2027: Mehrkosten für Haushalte · Eigene Recherche
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